Nutzungsbedingungen Nachunternehmer-Mandant
Fassung v1.0 · Stand: 21.10.2026
1. Vertragspartner und Geltung
1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Vertrag über einen Nachunternehmer-Mandanten zwischen der var-dump GmbH - Glavna podružnica Trogir (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nachunternehmer, der den Nachunternehmer-Mandanten nutzt (nachfolgend „Nachunternehmer“). „Auftraggeber“ ist ein Kunde des Anbieters, der den Nachunternehmer beauftragt.
1.2. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Der Nachunternehmer ist Kunde im Sinne der AGB. Bei Widerspruch gehen diese Nutzungsbedingungen den AGB vor.
2. Gegenstand
2.1. Der Nachunternehmer-Mandant ist ein eigener, kostenloser Mandant von 34a Manager mit eingeschränktem Funktionsumfang. Er dient der Zusammenarbeit mit Auftraggebern, mit denen der Nachunternehmer verbunden ist.
2.2. Der Nachunternehmer-Mandant umfasst:
- die Verwaltung des eigenen Personals und von Nachweisen (z. B. Qualifikationen, Firmennachweise),
- die Disposition für Aufträge verbundener Auftraggeber,
- die Abrechnung mit verbundenen Auftraggebern, insbesondere den Empfang ihrer Gutschriften,
- die Netzwerkfunktionen nach Ziffer 2.3 der AGB (Firmenverzeichnis, Verbindungen, Datenaustausch mit verbundenen Auftraggebern).
2.3. Nicht enthalten sind insbesondere die Verwaltung eigener Kunden, Rechnungen an eigene Kunden, die Lohnabrechnung und die Staff-App.
3. Registrierung und Verbindungen
3.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nachunternehmer der Einladung eines Auftraggebers folgt und die Registrierung abschließt (Ziffer 3.2 der AGB). Eine Freischaltung durch den Anbieter ist nicht erforderlich.
3.2. Die Person, die die Registrierung abschließt, bestätigt, dass sie berechtigt ist, für den Nachunternehmer zuzustimmen. Als Nachweis speichert der Anbieter ihren Namen, ihre Funktion und ihre E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt sowie die Fassungen der zugestimmten Texte.
3.3. Verbindungen zu weiteren Auftraggebern entstehen, wenn der Nachunternehmer eine Verbindungsanfrage annimmt. Eine Verbindung ist erst nach der Annahme durch den Nachunternehmer aktiv. Der Auftraggeber kann eine Verbindung sperren oder widerrufen.
3.4. Verträge über Leistungen zwischen Nachunternehmer und Auftraggeber schließen diese unmittelbar miteinander. Der Anbieter stellt nur die technische Vermittlung bereit und wird nicht Vertragspartei (Ziffer 2.4 der AGB).
4. Unentgeltlichkeit und Verfügbarkeit
4.1. Die Nutzung des Nachunternehmer-Mandanten ist unentgeltlich.
4.2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Nachunternehmer-Mandanten besteht nicht, soweit die AGB nichts anderes bestimmen. Für die Haftung gilt Ziffer 6 der AGB.
5. Pflichten des Nachunternehmers
5.1. Der Nachunternehmer macht bei der Registrierung und in seinen Firmendaten wahre und vollständige Angaben und hält sie aktuell.
5.2. Für die personenbezogenen Daten seines Personals, die er im Nachunternehmer-Mandanten verarbeitet und an verbundene Auftraggeber übermittelt (z. B. mit einer Zusage), ist der Nachunternehmer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er sorgt für die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung und informiert die betroffenen Personen (Art. 13, 14 DSGVO).
6. Gutschriftverfahren mit Auftraggebern
6.1. Nimmt der Nachunternehmer eine Verbindung an (bei der Registrierung oder bei einer Verbindungsanfrage), vereinbart er mit diesem Auftraggeber, dass der Auftraggeber seine Leistungen im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG abrechnet und der Nachunternehmer für dieselben Leistungen keine eigene Rechnung stellt. Wortlaut und Zahlungsziel werden dabei angezeigt; die Zustimmung erfolgt durch ein Häkchen.
6.2. Die Vereinbarung kommt zwischen Nachunternehmer und Auftraggeber zustande; der Anbieter ist nicht Partei des Gutschriftverfahrens. Die Software speichert je Verbindung das Zahlungsziel, die Fassung des Textes, den Zeitpunkt sowie Name und Funktion der zustimmenden Person. Nachunternehmer und Auftraggeber sehen die Vereinbarung.
6.3. Ohne Vereinbarung kann der Auftraggeber in der Software keine Gutschrift an den Nachunternehmer erstellen.
6.4. Ändert der Auftraggeber das Zahlungsziel auf höchstens 60 Tage, übernimmt die Software das neue Ziel ohne erneute Zustimmung. Ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen gilt erst, wenn der Nachunternehmer ihm in der Software zustimmt; bis dahin gilt das bisher vereinbarte Zahlungsziel.
6.5. Einwände gegen eine Gutschrift richtet der Nachunternehmer direkt an den Auftraggeber, außerhalb der Software. Der Anbieter prüft Gutschriften nicht und ist an der Klärung nicht beteiligt.
7. Laufzeit, Kündigung und Löschung
7.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
7.2. Der Nachunternehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung erklärt ein Administrator des Nachunternehmer-Mandanten in der Software (Einstellungen, Reiter „Konto“). 90 Tage nach der Kündigung endet der Vertrag, und der Nachunternehmer-Mandant wird gelöscht. Bis dahin kann die Kündigung in der Software zurückgenommen werden.
7.3. Wird der Nachunternehmer-Mandant zwölf Monate lang nicht genutzt – es hat sich kein Benutzer angemeldet und es bestand keine Verbindung zu einem Auftraggeber –, informiert der Anbieter die Administratoren per E-Mail. Meldet sich innerhalb von 30 Tagen nach dieser E-Mail kein Benutzer an und entsteht keine Verbindung, endet der Vertrag, und der Nachunternehmer-Mandant wird gelöscht.
7.4. Bis zur Löschung kann ein Administrator in der Software (Reiter „Konto“) ein Export-Paket anfordern. Es enthält Listen (CSV) des Personals mit seinen Stammdaten (ohne Bank-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Gesundheitsangaben), der Qualifikationen, der Schichten bei Auftraggebern und der Gutschriften sowie die PDF-Dateien der empfangenen Gutschriften. Das Export-Paket steht 7 Tage zum Herunterladen bereit.
7.5. Mit der Löschung werden die Datenbank und die Dateien des Nachunternehmer-Mandanten gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Nachunternehmers, etwa für empfangene Gutschriften, erfüllt dieser selbst, insbesondere mit dem Export-Paket. Den Nachweis nach Ziffer 3.2 bewahrt der Anbieter bis sechs Jahre nach Vertragsende auf.
7.6. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen in Textform kündigen, etwa wenn er das unentgeltliche Angebot einstellt.
7.7. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nachunternehmer erheblich gegen Ziffer 5 verstößt.
7.8. Kündigt der Anbieter (Ziffer 7.6 oder 7.7), wird der Nachunternehmer-Mandant 90 Tage nach dem Vertragsende gelöscht. Bis dahin kann ein Administrator das Export-Paket nach Ziffer 7.4 anfordern; Ziffer 7.5 gilt entsprechend.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
8.1. Für die personenbezogenen Daten, die der Nachunternehmer im Nachunternehmer-Mandanten verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gilt auch für Nachunternehmer-Mandanten (Ziffer 7 der AGB).
8.2. Übermittelt der Nachunternehmer Daten an einen verbundenen Auftraggeber oder erhält er Daten von ihm, sind beide für ihre Verarbeitung jeweils selbst Verantwortliche; der Anbieter übermittelt die Daten als Auftragsverarbeiter.
8.3. Für das Firmenverzeichnis, die Registrierung, die Anmeldung und die E-Mails zum Vertragsverhältnis ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
9. Änderungen
9.1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen richten sich nach Ziffer 8.4 und 8.5 der AGB.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere Ziffer 6 (Haftung) und Ziffer 8 (anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit).
Fassung v1.0 · Stand: 21.10.2026